Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden darauf hingewiesen, dass das Stimm-Couvert bis jeweils spätestens bis um 17.00 Uhr am Samstag vor einer Abstimmung und/oder Wahl bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen bzw. im Briefkasten deponiert sein muss. Später eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Bei der brieflichen Stimmabgabe muss der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben sein, sonst ist der der Stimm- und Wahlzettel ungültig. Bei einer Postaufgabe ist das Stimm-Couvert zwingend zu frankieren. Wird das Couvert direkt im Briefkasten der Gemeindeverwaltungen der jeweiligen Gemeinde eingeworfen, erübrigt sich eine Frankatur.
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Übersicht Abstimmungen im Kanton Basel-Landschaft